Nebenberuflich gründen: Was Sie vorher klären sollten
Arbeitsvertrag, Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse: Wer neben der Anstellung gründet, hat einiges zu regeln. Die wichtigsten Punkte in einer sinnvollen Reihenfolge.

Mit einer Gründung neben der Anstellung erproben Sie eine Idee, ohne Ihr sicheres Gehalt aufzugeben. Damit der Start nicht an Formalitäten hängt, sollten Sie einige Fragen vorher klären. Die folgende Reihenfolge hilft, nichts zu vergessen.
Zuerst ein Blick in den Arbeitsvertrag
Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeiten durch. Manche Verträge verlangen, dass Sie Ihren Arbeitgeber informieren oder vorher um Zustimmung bitten. Halten Sie sich daran. Ein offenes Gespräch erspart Ärger, der später das Arbeitsverhältnis belasten könnte.
Auch ohne besondere Klausel gilt: Solange Sie angestellt sind, dürfen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Wer in einer Werbeagentur arbeitet, sollte also nicht ohne Absprache nebenher eigene Werbekunden betreuen. Nutzen Sie für Ihre Gründung außerdem weder die Arbeitszeit noch die Geräte Ihres Arbeitgebers.
Gewerbe oder freier Beruf
Ob Sie zum Gewerbeamt müssen, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Wer Waren verkauft oder zum Beispiel einen Hausmeisterdienst anbietet, betreibt in der Regel ein Gewerbe. Melden Sie es beim Gewerbeamt an, bevor Sie den ersten Auftrag annehmen. Das Amt gibt die Anmeldung an andere Stellen weiter, unter anderem an das Finanzamt. Für manche Tätigkeiten brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis oder einen Nachweis, etwa im Handwerk oder in der Gastronomie. Fragen Sie beim Gewerbeamt nach, was für Ihr Vorhaben gilt.
Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung. Dazu zählen etwa Übersetzer, Journalisten, Künstler oder Menschen, die selbstständig unterrichten. Die Grenze ist nicht immer eindeutig. Lassen Sie die Einordnung im Zweifel von einer Steuerberaterin prüfen.
Was das Finanzamt wissen will
Innerhalb eines Monats nach Beginn Ihrer Tätigkeit melden Sie sich selbst beim Finanzamt. Dazu füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und übermitteln ihn elektronisch über ELSTER. Die Registrierung dort kann einige Tage dauern. Kümmern Sie sich deshalb früh darum.
Im Fragebogen schätzen Sie unter anderem Ihren Umsatz und Ihren Gewinn. Nach diesen Angaben setzt das Finanzamt mögliche Vorauszahlungen fest. Schätzen Sie realistisch: Zu hohe Zahlen führen zu hohen Vorauszahlungen, zu niedrige zu einer Nachzahlung, wenn der Steuerbescheid kommt. Den tatsächlichen Gewinn geben Sie später in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Legen Sie von jeder Einnahme einen festen Teil für Steuern zurück. Dann trifft Sie eine Nachzahlung nicht unvorbereitet.
Die Kleinunternehmerregelung
Im Fragebogen entscheiden Sie auch, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Seit 2025 gelten dafür zwei Grenzen. Ihr Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 Euro betragen haben. Im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht übersteigen. Für das Gründungsjahr gelten besondere Regeln. Als Kleinunternehmer weisen Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen vermerken Sie, dass Sie die Regelung anwenden. Dafür dürfen Sie keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen abziehen.
Nehmen wir an, Sie berechnen 60 Euro pro Stunde. Sie arbeiten an 40 Wochen im Jahr je zehn Stunden für Kunden. Das ergibt 24.000 Euro Umsatz, knapp unter der Grenze von 25.000 Euro. Mit 70 Euro pro Stunde wären es 28.000 Euro, und die Grenze wäre überschritten. Behalten Sie Ihren Umsatz deshalb laufend im Blick. Was beim Überschreiten gilt, klären Sie vorab mit einem Steuerberater.
Ob sich die Regelung für Sie rechnet, entscheiden vor allem Ihre Kunden. Privatkunden zahlen bei Ihnen dann keine Umsatzsteuer. Firmenkunden können die Umsatzsteuer meist als Vorsteuer abziehen, für sie macht es kaum einen Unterschied. Sie können auf die Regelung auch verzichten, sind an diese Wahl dann aber mehrere Jahre gebunden.
Krankenversicherung, Konto und Zeit
Wer angestellt bleibt und die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich betreibt, bleibt in der Regel über die Anstellung krankenversichert. Entscheidend sind Zeitaufwand und Einkommen. Wächst die Gründung über die Anstellung hinaus, kann sich das ändern. Klären Sie Ihren Fall früh mit Ihrer Krankenkasse.
Eröffnen Sie für die Gründung ein eigenes Konto. Für Einzelunternehmer ist das keine Pflicht, es erleichtert aber die Buchhaltung. Sammeln Sie alle Belege vom ersten Tag an geordnet.
Mindestens so wichtig ist Ihre Zeit. Rechnen Sie ehrlich nach, wie viele Stunden Ihnen neben Arbeit, Familie und Schlaf bleiben. Planen Sie feste Zeiten ein, etwa zwei Abende pro Woche und einen halben Samstag. Rechnen Sie dabei auch Buchhaltung, Angebote und Kundengespräche ein. Diese Stunden fallen an, auch wenn sie niemand bezahlt. Und sprechen Sie mit den Menschen, mit denen Sie zusammenleben, bevor Sie anfangen.
Dieser Überblick gibt den deutschen Rechtsstand vom Oktober 2026 wieder und bleibt bewusst allgemein. Lassen Sie Ihren Einzelfall von einem Steuerberater oder einer Anwältin prüfen, bevor Sie die ersten Rechnungen schreiben.
Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI.



