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Wachstum

Wachsen ohne Chaos: Wann der erste Mitarbeiter fällig ist

Wer zu früh einstellt, belastet die Kasse, wer zu spät einstellt, sich selbst. Woran Sie den richtigen Zeitpunkt erkennen und welche Pflichten als Arbeitgeber auf Sie zukommen.

Von der Redaktion · 4 Min. Lesezeit

Zwei Schreibtische in einem kleinen Büro, einer davon noch leer.
Zwei Schreibtische in einem kleinen Büro, einer davon noch leer.Bild: mit KI erstellt

Irgendwann bremst nicht mehr der Markt Ihr Wachstum, sondern Ihr eigener Kalender. Angebote gehen zu spät an Kunden, Rechnungen bleiben liegen, und abends wartet die Ablage. Spätestens dann stellt sich die Frage nach dem ersten Mitarbeiter.

Vier Anzeichen, dass es so weit ist

Ein einzelner voller Monat ist noch kein Grund für eine Einstellung. Prüfen Sie, ob diese Anzeichen über mehrere Monate zutreffen:

  • Sie lehnen regelmäßig Aufträge ab, die Sie gern annehmen würden.
  • Sie verbringen jede Woche viele Stunden mit Arbeiten, die Ihr Fachwissen nicht brauchen.
  • Kunden warten auf Rückrufe, Angebote oder Rechnungen.
  • Die Auftragslage ist stabil, nicht nur in einer guten Saison.

Achten Sie besonders auf das zweite Anzeichen. Jede Stunde, die Sie mit Ablage verbringen, fehlt für die Arbeit, für die Kunden Sie bezahlen. Trifft nur ein Anzeichen zu, reichen oft bessere Abläufe. Treffen drei oder vier zu, ist eine genaue Rechnung fällig.

Was Ihre Zeit wert ist

Wer alles selbst macht, begrenzt sein Unternehmen auf die Stunden seines eigenen Tages. Ein Mitarbeiter verschiebt diese Grenze. Ob sich das rechnet, zeigt ein Blick auf Ihre Woche. Führen Sie zwei Wochen lang ein einfaches Protokoll. Notieren Sie, was Sie getan haben und wie lange es gedauert hat. Markieren Sie alles, was auch jemand anderes hätte erledigen können.

Ein Zahlenbeispiel, frei gewählt und bewusst rund: Sie verbringen pro Woche zwölf Stunden mit Telefon, Angeboten, Rechnungen und Ablage. Zehn dieser Stunden könnten Sie stattdessen für Kunden arbeiten, zu 80 Euro pro Stunde. Das wären 800 Euro pro Woche, in einem Monat mit vier Wochen also 3.200 Euro.

Dieser Betrag ist kein Gewinn. Er zeigt, was Ihre Zeit wert ist. Stellen Sie ihm die vollen Kosten der Stelle gegenüber: Bruttolohn, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Arbeitsplatz und Einarbeitung. Geht die Rechnung auf und haben Sie genug Arbeit für die gewonnenen Stunden, spricht viel für eine Einstellung. Legen Sie außerdem eine Rücklage an, die das Gehalt einige Monate trägt, falls Aufträge ausbleiben.

Wer alles selbst macht, begrenzt sein Unternehmen auf die Stunden seines eigenen Tages.

Welche Aufgaben Sie zuerst abgeben

Die erste Stelle sollte Sie dort entlasten, wo es am meisten bringt. Gut geeignet sind Aufgaben, die regelmäßig anfallen, sich erklären lassen und nicht an Ihrer Person hängen. Ihr Protokoll zeigt, welche das sind. Fassen Sie diese Aufgaben in einer kurzen Stellenbeschreibung zusammen. Halten Sie darin auch fest, was der neue Mitarbeiter nach drei Monaten selbstständig erledigen soll.

Erzählen Sie Kunden, Lieferanten und Bekannten, dass Sie jemanden suchen. Wer Sie und Ihre Arbeit kennt, kann gut einschätzen, wer zu Ihnen passt.

Nicht jede erste Stelle muss eine Vollzeitstelle sein. Eine Teilzeitkraft für Büro und Termine kann Sie stärker entlasten als eine weitere Fachkraft, die selbst wieder Aufträge braucht. Für Minijobs gelten eigene Regeln bei Anmeldung und Abgaben.

Vorsicht bei freien Mitarbeitern: Arbeitet jemand fest eingebunden, nach Ihren Weisungen und nur für Sie, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Dann drohen Nachzahlungen an die Sozialversicherung.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Mit dem ersten Mitarbeiter werden Sie Arbeitgeber. Das bringt feste Pflichten mit sich. Erledigen Sie diese rechtzeitig, möglichst bevor der Mitarbeiter anfängt.

Die Lohnabrechnung können Sie selbst erstellen oder an ein Steuerbüro abgeben. Beim ersten Mitarbeiter hilft ein Gespräch mit einer Steuerberaterin. Fehler in der Abrechnung lassen sich später nur mit Aufwand korrigieren. Fragen zum Arbeitsvertrag klärt im Einzelfall ein Anwalt für Arbeitsrecht. Die Angaben entsprechen der Rechtslage in Deutschland im Oktober 2026.

Die ersten Wochen entscheiden

Ein neuer Mitarbeiter kann nur so gut arbeiten, wie Sie ihn einarbeiten. Schreiben Sie die wichtigsten Abläufe vorher auf, kurz und Schritt für Schritt. Das zwingt Sie, Ihr eigenes Vorgehen zu klären. Planen Sie in den ersten Wochen jeden Tag eine feste Zeit für Fragen ein. Stellen Sie den neuen Mitarbeiter Ihren wichtigsten Kunden vor. Dann wissen diese, an wen sie sich künftig wenden können.

Geben Sie Verantwortung schrittweise ab. Zuerst schaut der Mitarbeiter zu, dann erledigt er Aufgaben unter Ihrer Kontrolle, später allein. Nach drei Monaten ziehen Sie gemeinsam Bilanz: Was klappt schon, und was muss sich ändern? Nehmen Sie sich für dieses Gespräch Zeit, auch wenn der Kalender voll ist.

Der erste Mitarbeiter ist mehr als eine zusätzliche Arbeitskraft. Mit ihm beginnt Ihr Betrieb, auch dann zu laufen, wenn Sie nicht danebenstehen.

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI.

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